Allgemeine Geschäftsbedingungen Mack Consulting d.o.o.
Inhalt:
1. Coaching-Training-Seminare
2. Consulting und Beratung
3. Allgemeine Sonstigen Bestimmungen
1. Coaching-Training-Seminare
1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Coachings, Trainings und Seminare (im Folgenden „Event“ genannt) finden für sämtliche Verträge zwischen Mack Consulting d.o.o., im Folgenden als „mc“ bezeichnet, und dem Teilnehmer an Coaching, Workshops, Seminaren oder Trainings, im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet, Anwendung.
1.1.2. Unter Teilnehmer wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, mit der mc einen Vertrag über eine Anmeldung bzw. Terminvereinbarung schließt.
1.2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
2.1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer eine Dienstleistung auswählt. Durch das Anklicken von „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt der Teilnehmer seine Buchung. Die verbindliche Anmeldung wird durch eine von mc versendete E-Mail an den Teilnehmer bestätigt.
2.2. Im Falle der etwaigen Ungültigkeit/Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Coachings, Trainings und Seminaren, bleiben die übrigen Bestimmungen unvermindert wirksam und anwendbar. mc und der Teilnehmer verständigen sich über den Austausch der etwaigen ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Zweck und dem Inhalt der ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen möglichst nahekommen.
2.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn mc sie schriftlich bestätigt hat.
1.3 RÜCKTRITT VON DER VERANSTALTUNG
1.3.1. Der Teilnehmer hat das Recht, die Teilnahme an einem Event per Post (Einschreiben) oder per E-Mail-Nachricht, die von mc bestätigt wurde, unter Berücksichtigung der angegebenen Fristen, zu stornieren.
Um den Rücktritt auszuüben, kann der Teilnehmer folgenden Kontakt verwenden:
Mack Consulting d.o.o.
Grgurev Ante Kukure 42/L/PA
HR-22211 Vodice
Kroatien
E-Mail: info@mc-seaview.com
Danach gilt folgende Regelung unabhängig von einer möglichen Warteliste.
1.3.2. Bis zu vier Wochen vor dem Event kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten.
1.3.3. Tritt der Teilnehmer bis zu drei Wochen vor dem Event zurück, so fallen Rücktrittskosten i. H. v. 50 % der Teilnahmegebühr an. Die anderen 50 % werden erstattet.
1.3.4. Tritt der Teilnehmer bis zu 8 Kalendertagen vor dem Event zurück, werden die vollständigen Teilnahmekosten von PM einbehalten.
1.3.5. Die Buchungen sind grundsätzlich übertragbar.
1.3.6. mc hat das Recht, unter deutlicher Angabe der Gründe das Event zu stornieren. Der Teilnehmer hat in dem Fall das Recht auf Erstattung des vollständigen Betrags, den er mc gezahlt hat. Der Teilnehmer hat gegen mc keinen Anspruch auf Erstattung der Reise- oder Übernachtungskosten zum Event.
1.4 ZAHLUNG
1.4.1. mc stellt die Teilnahmekosten mithilfe einer (digitalen) Rechnung in Rechnung. Der Teilnehmer hat die Teilnahmekosten umgehend nach Rechnungseingang zu begleichen. Ratenzahlungen sind auf Anfrage möglich.
1.4.2. Die Fahrt-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten sowie die Verpflegung zum Event sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen.
1.4.3. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung an mc ist der Teilnehmer verpflichtet, die in angemessener Weise angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.
1.5 AUFLÖSUNG UND AUSSETZUNG
1.5.1. Wenn der Teilnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder wenn ernsthafte Zweifel dahingehend bestehen, dass er in der Lage ist, seine vereinbarten Verpflichtungen gegenüber mc zu erfüllen, hat mc, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, das Recht, den Vertrag, sobald der Teilnehmer in Verzug ist, ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.
1.5.2. Wenn der Teilnehmer durch Insolvenz, gerichtlichen Zahlungsaufschub, Liquidation, Unternehmensbeendigung, Firmenübertragung oder dadurch in Verzug gerät, dass er (oder sein Vermögen) unter Verwaltung, unter Pflegschaft oder unter Vormundschaft gestellt wird, hat mc, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, das Recht, den Vertrag, sobald der Teilnehmer in Verzug ist, ohne weitere vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.
1.5.3. Wenn mc den Vertrag entsprechend den Bestimmungen der Artikel 1.9.3., 1.9.4. und 1.9.5. und des vorliegenden Vertrags vollständig oder teilweise auflöst, beziehungsweise vollständig oder teilweise aussetzt, ist mc, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, nicht zur Leistung von Schadenersatz in irgendeiner Art oder Form verpflichtet. Der Anspruch von mc auf Ersatz des Schadens, der infolge des Verzugs des Teilnehmers entsteht, bleibt davon jedoch unberührt. Jeglicher Schadenersatz ist sofort zum Datum des betreffenden Ereignisses fällig.
1.6 HÖHERE GEWALT
1.6.1. Wenn mc seine vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Umstandes verletzt, den er nicht zu vertreten hat, hat mc das Recht, die Erfüllung zeitweilig und/oder dauerhaft auszusetzen. Sodann zahlt mc dem Teilnehmer etwaige von ihm bereits beglichene Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung infolge einer zurechenbaren Pflichtverletzung anteilig zurück.
1.6.2. Unter einem nicht zu vertretenden Umstand, aber keineswegs darauf beschränkt, wird unter anderem die „Unterbrechung des normalen Ganges der Dinge, wodurch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich und/oder zweckmäßig ist“, verstanden. Dazu gehören unter anderem die Krankheit von mc oder eingeladene Referenten und/oder das Nichtverfügbarsein des Standortes, die der Fortführung des Events im Wege stehen.
1.7 GEISTIGES EIGENTUM
1.7.1. Die Urheberrechte an den von mc herausgegebenen und bereitgestellten Datenträgern, Broschüren, Workshop- und Seminarmaterialien und allen anderen im Rahmen der Veranstaltung verwendeten schriftlichen Materialien, im Folgenden als „Materialien“ bezeichnet, obliegen mc, es sei denn, auf dem Werk selbst ist ein anderer Urheberrechtsinhaber angegeben. Es ist dem Teilnehmer untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von mc Daten aus den Materialien in irgendeiner Form zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu verteilen.
1.7.2. Auch die Urheberrechte an dem Programmmaterial, Schriften in schriftlicher und in digitaler elektronischer Form, Angeboten, Flyer, Briefen, Vorschlägen usw., die sich aus den Arbeiten von mc ergeben, obliegen ausschließlich mc.
1.7.3. Die oben beschriebenen Äußerungsformen sind nicht alles umfassend. Auch bei anderen als den genannten Äußerungsformen werden die Urheberrechte und die anderen geistigen Eigentumsrechte nicht übertragen und obliegen mc.
1.8 AUSFÜHRUNG DURCH DRITTE
1.8.1. mc behält sich das Recht vor, Arbeiten oder Teile davon von einem oder mehreren Dritten ausführen zu lassen. mc haftet jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.
1.9 HAFTUNG
1.9.1. mc bemüht sich darum, die organisierte Veranstaltung nach bestem Wissen und Können durchzuführen.
1.9.2. Der Auftragsvertrag und die Beziehung mit dem Teilnehmer unterliegen deutschem Recht. Streitfälle, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich dem deutschen Richter zur Beurteilung vorgelegt.
1.9.3. mc haftet nicht für etwaige materielle und/oder immaterielle, körperliche und/oder psychische Schäden jedweder Form, die durch die Teilnahme an und/oder die Durchführung von Aufträgen/Aktivitäten im Rahmen des Events inner- oder außerhalb der Räumlichkeiten verursacht wurden.
1.9.4. mc behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Teilnehmer auszuschließen, wenn er während der Teilnahme im Rahmen der Veranstaltung schlechtes Benehmen zeigt oder der Veranstaltung nicht gewachsen ist.
1.9.5. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer die Fähigkeit nicht mitbringt, ein Event von mc erfolgreich abzuschließen.
1.10 VORBEHALT
1.10.1. mc behält sich das Recht vor, den Inhalt und das Programm der Events zu ändern.
1.10.2. mc haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Teilnehmer aus irgendeinem Grund entstehen.
2. Consulting und Beratung
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für die Zusammenarbeit zwischen Mack Consulting d.o.o. (im Folgenden mc genannt) und dessen Auftraggeber (im Folgenden Mandant genannt), soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2.1 UMFANG UND AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES
2.1.1 Für den Umfang der vom Berater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
Der Auftraggeber beauftragt Mack Consulting d.o.o. als Berater in allen betriebswirtschaftlichen Belangen sowie in Fragen der Personalentwicklung, für Coachings und Mitarbeitertrainings.
Der Auftrag umfasst alle betriebswirtschaftlichen Leistungen. Sich daraus ergebende artverwandte Tätigkeiten, welche zu einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Beratung führen – wie Finanzierungsverhandlungen, Personalgespräche oder Prozess- und Kooperationsarbeiten – sind Gegenstand des Auftrags.
2.1.2 Das Mandat wird nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, wie sich aus den Grundsätzen für die Berufsausübung der Wirtschaftsberater im Bundesverband der Wirtschaftsberater (BVW) e. V. ergeben, ausgeübt.
2.1.3 Der Berater wird die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er Unrichtigkeit feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
2.1.4 Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der BWA und Bilanz gehört nicht zum Auftrag.
2.1.5 Der Auftrag beinhaltet keine Besorgung von Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und Steuerberatung.
2.2 EXKLUSIVREGELUNG
2.2.1 Der Auftraggeber schließt für den Beratungsauftrag ein exklusives Beratungsmandat mit mc ab. Ein Beraterwechsel und/oder die Hinzuziehung eines weiteren Beraters bedarf der einvernehmlichen Abstimmung zwischen mc und dem Mandanten. Ein Beraterwechsel ist rechtzeitig mc anzuzeigen. Für Schäden aus einem Verstoß haftet der Mandant in vollem Umfang.
2.3 REFORMUMSETZUNG
2.3.1 Der Mandant verpflichtet sich den für den Beratungserfolg notwendigen Beitrag zur Reformumsetzung sicherzustellen. Vorgegebene Reformziele aus festgelegten Besprechungsprotokollen sind vom Unternehmer und/oder dessen Vertreter in der für das Unternehmen zumutbaren Konsequenz umzusetzen.
2.3.2 Reformverzögerungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, werden von mc angezeigt. Bei mehrmaligen Wiederholungsfällen kann mc aus diesem wichtigen Grund das Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegen. Für evtl. hieraus auftretende Schäden haftet der Mandant.
3.3 Der Mandant stellt alle für die Beratung notwendigen Ressourcen – wie Zeit des Geschäftsführers, Besprechungsraum, Personal, DV-Komponenten etc. – zur Verfügung.
2.4 LEISTUNGSERBRINGUNG
2.4.1 Der Mandant verpflichtet sich im Zuge der Beratung, auf Verlangen vom Berater, Termine in den Räumlichkeiten von mc oder anderen geeigneten Orten für die Umsetzung wahrzunehmen; dies gilt insbesondere bei der Entwicklung von Businesskonzepten und Planungsrechnungen sowie der Durchführung von Coachings und Seminaren.
2.4.2 Die Leistung erfolgt je nach Erfordernissen in den Räumlichkeiten von mc, denen des Kunden oder für Verhandlungen notwendigen Orten wie Banken oder sonstigen Konferenz-, Seminar- und Schulungsorten.
2.4.3 Die Leistung wird hauptsächlich mündlich und schriftlich erbracht; zusammenfassend wird durch mc mündlich und/oder schriftlich protokolliert und dem beratenden Unternehmen zur Verfügung gestellt.
2.4.4 Einzelne Zielsetzungen der Beratung werden fortlaufend einvernehmlich schriftlich und mündlich durch die Vertragspartner festgesetzt.
2.5 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
2.5.1 Der Mandant entbindet mc im Sinne des Auftragsgegenstandes gegenüber dem Unternehmen verbundenen Hausbanken ausdrücklich von ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit und erteilt die Einwilligung zur uneingeschränkten Kommunikation und Datenweitergabe. Ferner ermächtigt der Mandant mc, sich zur Beschaffung und zum Austausch von Informationen und Unterlagen auch direkt an Gläubiger und Banken zu wenden. Dasselbe gilt gegenüber verbundenen Unternehmen, wie z. B. Zulieferunternehmen. Diese Vereinbarung kann durch den Mandanten jederzeit schriftlich gegenüber mc widerrufen werden.
2.5.2 mc verpflichtet sich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten insofern diese nicht Gegenstand und Grundlage des Auftragsinhaltes sind.
2.6 MITWIRKUNG DRITTER
2.6.1 Der Berater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages, Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
2.7 MÄNGELBESEITIGUNG
2.7.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Berater ist Gelegenheit – je nach Bedarf auch mehrfach – zur Nachbesserung zu geben.
2.7.2 Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Berater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Berater Dritten gegenüber ohne Einwilligung des Mandanten berichtigen.
2.8 HAFTUNG
8.1 Der Berater haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Der Berater haftet nicht für negative Folgeentwicklungen, die aus Beratungen und Trainings durch die teilnehmenden Personen entstehen.
2.9 PFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
2.9.1 Der Mandant hat dafür zu sorgen, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Mandats von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Die Informationspflicht beinhaltet auch notwendige Details aus privaten Verhältnissen und verbundenen Geschäftsbereichen des Unternehmers sowie Kenntnisse der Personalführung und der Personalakten.
2.9.2 Der/die Unternehmer stimmen ausdrücklich zu, dass Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA´s) und sonstige Firmenunterlagen bei mc aufbewahrt werden dürfen. Bei Vorlage neuer Unterlagen erfolgt die Rückgabe der alten Unterlagen.
2.9.3. Der Mandant hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und der Betriebsrat bereits vor Beginn der örtlichen Untersuchungen über die Tätigkeit des Beraters eingehend informiert werden. Der Mandant benennt bei Beginn der Tätigkeit einen leitenden Mitarbeiter, der dem Wirtschaftsberater zur Informationserteilung ständig zur Verfügung steht.
2.10 HONORARE
2.10.1 Mack Consulting d.o.o. wird für die Beratungsleistung pro Stunde 170,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Büroarbeitszeiten, Analysen, Coachings, Feedback-Gespräche und Anfahrtszeiten werden ebenfalls zum gleichen Verrechnungssatz dem Unternehmen belastet. Anfallende Spesen wie Hotelkosten, Flugkosten, Gebühren etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die Anreise mit dem Pkw werden pro Kilometer 0,70 Euro berechnet. Die Fahrtkosten und sämtliche Spesen werden auf den Mandanten pro Beratungstag belastet.
Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich nach erbrachter Beratungsleistung, Fahrtkosten und Spesen. Die Berechnung der Arbeitszeit wird, sofern notwendige Einzeltermine gefordert werden, ohne Umlage berechnet.
2.10.2 Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Beraters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
2.10.3 Die Bezahlung hat nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort zu erfolgen. Nach Zugang der Rechnung beim Unternehmer tritt der Verzug innerhalb von 10 Tagen ein. Es werden ab dem Tag des Verzuges 8 % Verzugszinsen zusätzlich dem Unternehmen belastet.
2.10.4 Seminare, Trainings, Konzepte und deren Umsetzung werden nach Bedarf des Mandanten auf Wunsch separat und individuell nach Angebot und Auftragsbestätigung vertraglich vereinbart.
2.11 HONORARANSPRUCH BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES AUFTRAGES
2.11.1 Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so steht dem Berater ein Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. Teilweise erbrachte Leistung (z. B. eines Konzepts oder eines Seminarprogramms) gilt im Hinblick auf das Honorar unabhängig vom Erfüllungsgrad der Beratung als vollständig erbracht.
3. Allgemeine Sonstige Bestimmungen
3.1 ALLGEMEINE SONSTIGE BESTIMMUNGEN
3.1.1. Die persönlichen Daten des Teilnehmers bzw. Mandanten werden lediglich zur Optimierung der Dienstleistungen von mc und für die erforderliche Kommunikation zwischen mc und dem Teilnehmer/Mandanten verwendet.
3.1.2. Events finden unter dem Vorbehalt statt, dass sich nach dem Urteil von mc hinreichend Teilnehmer angemeldet haben.
3.1.3. Der Teilnehmer/Mandant hat den Inhalt des Wortlauts dieses Vertrags vollständig verstanden und erklärt mit seiner digitalen Unterzeichnung und Bestätigung durch das Lesen dieser Geschäftsbedingungen und das Ankreuzen des betreffenden Feldes, dass er sich freiwillig an den Vertrag bindet.
3.1.4 Der Originaltext dieses Vertrags liegt auf Wunsch bei mc zur Einsichtnahme aus.
3.2 URHEBERRECHTE
3.2.1 Dem Teilnehmer/Mandant ist bewusst, dass alle Details und Lösungsansätze im Zuge der Beratung sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form das geistige Eigentum von mc sind und Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von mc zugänglich gemacht werden dürfen.
3.3 ANZUWENDENDES RECHT UND ERFÜLLUNGSORT
3.3.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
3.3.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist 88400 Biberach/Riß, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3.4 WIRKSAMKEIT BEI TEILNICHTIGKEIT
3.4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
3.5 ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN
3.5.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Unternehmensangaben
Mack Consulting d.o.o.
Grgurev Ante Kukure 42/L/PA
HR-22211 Vodice
Kroatien
E-Mail: info@mc-seaview.com
OIB: 75240726773
USt-IdNr.: HR75240726773

